ERGEBNISSE ZUM THEMA "DENKMALSCHUTZ"
Im Rahmen des gemeinsamen Termins am 05.06.2012 hatte die Initiative Steinhof erhalten (vorgebrach über den Sprecher der Initiative, Ing. Gerhard Hadinger) das Anliegen, eine eigene Darstellung zum Thema "Kernzone und Wirtschaftsareal im Otto-Wagner Areal" bzw. "Die Planung des Otto-Wagner Spitals am Steinhof" zu präsentieren. Aus zeitlichen Gründen war dies in diesem Termin leider nicht mehr möglich [Anmerkung der Mediatoren]. Die Initiative Steinhof hat eine Kurzfassung dieser Präsentation auf deren Webseite dargestellt:
LINK ZUR PRÄSENTATION DER INITIATIVE STEINHOF ERHALTEN ZUM THEMA
>Kernzone und Wirtschaftsareal im Otto-Wagner-Areal<
"Welche Stellungnahmen, Anträge, Bescheide, Dokumente etc. gibt es für das OWS (im Speziellen auch für die Prosektur/Pathologie) seitens des Bundesdenkmalamts (BDA)?"
HR Dr. Dahm (BDA, Landeskonservator Wien) erläutert in der gemeinsamen Sitzung am 10.04.2012 die rechtliche Entwicklung und aktuelle Situation. In dieser gemeinsamen Sitzung wird folgendes festgehalten:
Lageplan des Otto Wagner Spitals mit Eintragung der Kernzone und des Wirtschaftsareals (=Verwaltungszone)
(pdf, 1,4 MB - Quelle: HR Dr. Dahm [BDA, Landeskonservator Wien])
Die schriftliche Beantwortung der Anfrage der Bürgerinitiative vom 29.5.2012 hinsichtlich einer wissenschaftlichen Definition der Zonen am Otto-Wagner-Areal (Dr. Dahm, BDA, Landes-konservator Wien und DI Sylvia Schönolt, BDA) lautet wie folgt:
"Der Denkmalschutz des Otto Wagner Spitals ist für die bestehenden Bauten und Freiflächen der Gesamtanlage aufrecht. Allerdings sind die einzelnen Areale aus denkmalpflegerischer Sicht unterschiedlich zu bewerten.
Die Kernzone des Otto Wagner Spitals findet sich in der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt für Frauen und Männer, deren Gebäude streng achsial-symmetrisch angeordnet sind. Die Hauptachse besteht aus der Verwaltung, dem Theater, der Küche und der alles überragenden Kirche und wird flankiert von den symmetrisch angeordneten Krankenpavillons. Im Westen an die ehemalige Heil- und Pflegeanstalt grenzt eine Grünfläche an, die zum anschließenden ehemaligen Sanatorium als Trennstreifen dient. Die Bauten sind ebenfalls streng symmetrisch entlang einer Achse, bestehend aus Kurhaus und Küche, angeordnet. Den zwischen den einzelnen Gebäuden vermittelnden Freiflächen kommt nun insoferne eine besondere Bedeutung zu, als erst mit diesen die von Otto Wagner künstlerisch choreographierte Gruppierung der Bauten für den Betrachter erkennbar- und erlebbar wird. Daher ist in der Kernzone sowie im Grünstreifen zwischen ehemaliger Heil- und Pflegeanstalt und ehemaligem Sanatorium die Errichtung von Neubauten auf den Freiflächen aus Sicht des Denkmalschutzes nicht möglich. Eine nutzungsbedingte Adaptierung der historischen Pavillons ist grundsätzlich vertretbar. Prinzipiell sind aber An-, Zu- und Aufbauten bei den historischen Pavillons in der Kernzone ha. nicht genehmigungsfähig.
Das Areal des ehemaligen Wirtschaftshofes und die Fläche nördlich des Pavillons 8 bis auf Höhe des Pavillons 24 liegen außerhalb der Kernzone, im Wirtschaftsareal. Hier befinden sich in unregelmäßiger Anordnung Wirtschaftsgebäude und größere Freiflächen, die immer schon als Platz-„Reserve“ gedacht waren und im Übrigen schon zur Zeit des Ersten Weltkrieges zeitweise verbaut waren. Die Anordnung der Gebäude folgt hier nicht baukünstlerischen, sondern rein zweckmäßigen Überlegungen, sodass eine partielle Verbauung von Freiflächen möglich erscheint; allerdings haben sich die neuen Gebäude hinsichtlich Kubatur und Erscheinung den historischen Bauten unterzuordnen."